Besonders gravierend sind folgende Veränderungen:
- Bäume sollen künftig nicht mehr ab einem Stammumfang von 30 cm, sondern erst ab 60 cm überhaupt geschützt sein.
- Die Baumschutzverordnung gilt nicht mehr für Bäume, die in öffentlichen Parkanlagen, innerhalb von Gartendenkmalen oder auf Friedhöfen wachsen.
- Auch Bäume, die dichter als 3 Meter zu Wohngebäuden stehen, sind schutzlos.
Alle diese Bäume sollen künftig ohne Antrag und Genehmigung gefällt werden, ohne dass eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung verlangt wird. Nach unserer Einschätzung wird allein durch diese Neuregelungen die Zahl der geschützten Bäume mehr als halbiert.
Die Potsdamer Stadtverwaltung sucht derzeit Standorte, um Flüchtlinge in winterfesten Zelten unterzubringen. Diese Unterkünfte verfügen weder über die nötigen Sanitäranlagen, noch über Gemeinschaftsräume oder über eine soziale Infrastruktur. Damit verstoßen die Planungen eklatant gegen das städtische Integrationskonzept, das eine wohnungsähnliche Unterbringung bereits in der Gemeinschaftsunterkunft vorschreibt. Dies bedeutet ein Mindestmaß an Privatsphäre für die untergebrachten Flüchtlinge. Schlafzelte mit daneben aufgestellten WC-Containern erfüllen diesen Anspruch nicht einmal ansatzweise.
Sehr geehrter Herr Klipp,
vielen Dank für das Schreiben vom 8. Juli 2015, in dem Sie einige Fragen zur Nutzung der eingedöpfnerten Fläche am Platz der Einheit aufwerfen. Weiterlesen