Anwaltspost an die Oberbürgermeisterin
Der Bau-Beigeordnete Bernd Rubelt hat in der Debatte um den Abriss des Kreativhauses Rechenzentrum und um die Verlängerung der Mietverträge für die Nutzer*innen des RZ die Rechtspositionen der Stadt in mehrfacher Hinsicht schlechter dargestellt, als sie tatsächlich sind.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Verpflichtung der Landeshauptstadt Potsdam, die Nutzer*innen des RZ durch die Zusage einer Nutzungsentschädigung an die Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) finanziell zu belasten. Die SGP war aus dem bestehenden Vertrag verpflichtet, ohne Gegenleistungen die Zustimmung zur Verlängerung der Mietverträge zu erteilen. Eine Überbaurente war vertraglich sogar ausdrücklich ausgeschlossen.
Außerdem besteht auch nach der von Rubelt initiierten Änderung des Grundstücksübertragungsvertrages vor einigen Wochen nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Verpflichtung der Stadt Potsdam, auf einen möglichen Rückübertragungsanspruch für die Grundstücke zu verzichten und einer Löschung des Rückauflassungsanspruches der Stadt im Grundbuch zuzustimmen.
Diese Sach- und Rechtslage hat die Rechtsanwältin Constanze Krüger (Kanzlei von Trott zu Solz Lammek) im Auftrag der Fraktion DIE aNDERE der Oberbürgermeisterin Noosha Aubel übermittelt.
Wir wollen damit erreichen, dass die Stadtverwaltung im weiteren Verfahren konsequent die Interessen der Landeshauptstadt Potsdam vertritt und nicht ohne rechtliche Notwendigkeit und sachlichen Grund die Stiftung Garnisonkirche auf Kosten der öffentlichen Hand begünstigt. DIE aNDERE setzt sich weiterhin gegen den Aufbau des Kirchenschiffes der Garnisonkirche ein und will eine dauerhafte Perspektive für das Rechenzentrum schaffen.
Grundstücke Garnisonkirche – Schreiben DIE aNDERE an OBM 06.10.2026

