Platz da für neue Ideen: Grundstück zurückgeben, Rechenzentrum dauerhaft sichern!
Platz da für neue Ideen: Grundstück zurückgeben, Rechenzentrum dauerhaft sichern!
Seit vielen Jahren setzt sich DIE aNDERE für eine städtebauliche, funktionale und architektonische Neugestaltung des Stadtraumes auf dem Grundstück der ehemaligen Garnisonkirche ein. Unsere Fraktion hat 2020 den Vorschlag des Oberbürgermeisters (20/SVV/0295) unterstützt, in einem mehrstufigen und ergebnisoffenen Verfahren einen tragfähigen Kompromiss zu versuchen.
Die nun vorgelegten konzeptionellen Ideen zeigen, dass es gelungen ist, Bewegung in die Debatte zu bringen. Insbesondere freuen wir uns, dass der dauerhafte Erhalt des Rechenzentrums am Standort möglich wird und dass sich die Stiftung Garnisonkirche Potsdam vom Aufbau des Kirchenschiffes verabschiedet hat.
Im weiteren Verfahren sind für uns folgende Punkte von zentraler Bedeutung:
1. Die Beschlüsse der SVV, keine städtischen Mittel für den Aufbau der Garnisonkirche zu verwenden, müssen konsequent eingehalten werden.
2. Das Rechenzentrum muss dauerhaft gesichert und dafür zukunftsfähig saniert werden.
3. Damit diese Punkte umgesetzt werden, lehnen wir die angestrebte Überlassung von Grundstücksteilen im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages ab.
Die Landeshauptstadt Potsdam hat der Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) das Grundstück bis 2030 überlassen, damit die Stiftung dort Turm und Schiff der Garnisonkirche rekonstruieren kann. Da diese nunmehr den Aufbau des Kirchenschiffes aufgegeben hat, sollten zumindest die Grundstücksteile, die nicht den Aufbau des Turmes betreffen, schnell an die Stadt zurückübertragen werden. Eine zeitweise Überlassung des Grundstückes im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages ist für uns ausgeschlossen. Der Zahlung eines Pachtzinses widerspräche auch zahlreichen Beschlüssen der SVV, keine städtischen Mittel für den Aufbau der Garnisonkirche zu verwenden.
4. Über Bebauung und Nutzung der Grundstücke und Räumlichkeiten außerhalb des Turmes entscheidet ausschließlich die Stadtverordnetenversammlung.
5. Der B-Plan Nr. 1 soll schnell an die neuen Planungsziele (Erhalt des RZ, bauliche Ergänzungen für zusätzliche kommunale Bedarfe, Verzicht auf Kirchenschiff) angepasst werden.
Foto: wikipedia