KEINE DATENWEITERGABE AN DIE BUNDESWEHR
Ihr habt es längst gehört: Die Bundeswehr will euch an die Wäsche. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär wird ab Januar 2026 einen wöchentlichen Beratungstermin anbieten. Bereits jetzt arbeiten wir an einer effektiven Beratungsstrategie und klären die organisatorischen Fragen. Aber wer bis dahin nicht tatenlos bleiben möchte, kann schon heute Widerspruch gegen die Weitergabe seiner/ihrer Daten an die Bundeswehr einlegen und damit ein Zeichen gegen Militarisierung und Mobilmachung setzen.
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Auf der Homepage der Stadt Potsdam heißt es dazu ganz offiziell: Nach § 58b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Soldatengesetz jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname
- Vornamen
- gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben. Das Formular „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“ sendet ihr bitte an die
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008714.php
Also klickt euch durch und sagt es gern weiter!

