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DIE aNDERE unterstützt die Mieter*innen der Wichgrafstraße 11 in ihrem Kampfgegen den Verkauf ihres Hauses.

Wir fordern, dass die Stadt Potsdam alle Möglichkeiten nutzt, um die Veräußerung des Hauses weit über dem Verkehrswert zu verhindern und ggf. selbst das Vorkaufsrechts auszuüben. Da das Haus im Sanierungsgebiet liegt und außerdem eine Entwicklungssatzung gilt, müssen Verkäufe durch die Stadt geprüft werden. Da im vorliegenden Fall das Sanierungsziel bedroht ist, die soziale Durchmischung der Bevölkerungsstruktur zu erhalten, darf der Verkauf nicht ermöglicht werden.

Bitte unterstützt die Mieter*innen auch, mit Eurer Unterschrift der laufenden Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/immobilienspekulation-verhindern-kommunales-vorkaufsrecht-nutzen?fbclid=IwAR1m5eSA4c5ruN4sRFe6sH7FrFr68abw9AxRhLhjH3b8kx2PGor1NdyaBUc

In Potsdam werden an mehreren Stellen der Stadt neue Tempo-30-Zonen geprüft.

Auf Antrag unserer Fraktion prüft die Stadtverwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in den Nachtstunden auf der Potsdamer Straße. Dieser Bereich in Bornim ist durch massiven Nacht- und Lieferverkehr von Verkehrslärm geplagt. Auch in der Großbeerenstraße und in der Breiten Straße werden Tempolimits geprüft. Dazu werden noch Daten zur Lärm- und Abgasbelastung ausgewertet.

Wir bleiben dran.

Am 23.9.2018 wurde ein neuer Potsdamer Oberbürgermeister gewählt. Hier finden Sie einige der diesbezüglichen Materialien unseres Wahlvorschlags Lutz Boede bzw. unserer Wählergruppe.
[klickbare Links zu PDF-Dateien]

Obwohl in der ersten Runde mehr als 200 Einwendungen gegen die Aushöhlung der Schutzstandards für die Potsdamer Bäume eingereicht
wurden, hat die Stadtverwaltung die vorgelegten Pläne nur unzureichend modifiziert. Das einzige wichtige Zugeständnis besteht darin, dass Bäume künftig ab 45 cm Stammumfang (bisher 30, geplant waren 60) geschützt werden sollen. Allerdings gilt das nicht für den Außenbereich und Flächen, für die kein Bebauungsplan gilt. Dort soll der Baumschutz erst ab 60 cm Stammumfang bestehen.

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Besonders gravierend sind folgende Veränderungen:

  1. Bäume sollen künftig nicht mehr ab einem Stammumfang von 30 cm, sondern erst ab 60 cm überhaupt geschützt sein.
  2. Die Baumschutzverordnung gilt nicht mehr für Bäume, die in öffentlichen Parkanlagen, innerhalb von Gartendenkmalen oder auf Friedhöfen wachsen.
  3. Auch Bäume, die dichter als 3 Meter zu Wohngebäuden stehen, sind schutzlos.

Alle diese Bäume sollen künftig ohne Antrag und Genehmigung gefällt werden, ohne dass eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung verlangt wird. Nach unserer Einschätzung wird allein durch diese Neuregelungen die Zahl der geschützten Bäume mehr als halbiert.

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Die Potsdamer Stadtverwaltung sucht derzeit Standorte, um Flüchtlinge in winterfesten Zelten unterzubringen. Diese Unterkünfte verfügen weder über die nötigen Sanitäranlagen, noch über Gemeinschaftsräume oder über eine soziale Infrastruktur. Damit verstoßen die Planungen eklatant gegen das städtische Integrationskonzept, das eine wohnungsähnliche Unterbringung bereits in der Gemeinschaftsunterkunft vorschreibt. Dies bedeutet ein Mindestmaß an Privatsphäre für die untergebrachten Flüchtlinge. Schlafzelte mit daneben aufgestellten WC-Containern erfüllen diesen Anspruch nicht einmal ansatzweise.

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