Den Abend der Landtagswahl feierte die AfD im „Alten Krug“ im Potsdamer Ortsteil Marquardt. Natürlich unterstützten auch wir die große und bunte Protest-Demo, die das neugegründete Bündnis für Demokratie im Potsdmer Norden gemeinsam mit antifaschistischen Gruppen organisierte.
Am Rande der Demonstration bezeichnete ein Mitglied unserer Wählergruppe den AfD-Stadtverordneten Chaled-Uwe Said als „Faschisten“. Dass Herr Said Strafanzeige erstattete, war eigentlich zu erwarten. Seit Jahren versucht er auf diese Weise Menschen einzuschüchtern, die ihn öffentlich als das bezeichnen, was er nach unserer Ansicht ist.
Was genau in Marquardt geschah, schildert der Angezeigte in seiner Anhörung so:
Ich war am 22.9.24 auf einer angemeldeten Gegendemonstration gegen die Wahlparty des AfD-Landesverbandes Brandenburg in Marquardt. Dort begegnete mir Herr Said und ich bezeichnete ihn als Faschist, da er ein stadtbekannter AfD-Politiker ist.
Herr Said ist Mitglied der AfD und äußert immer wieder Positionen, die als faschistisch bezeichnet werden müssen, so z.B. zu Themen wie Migration, Flüchtlinge, Klimawandel, Geschichtsbild usw. usf..
Herr Said hat kein Problem mit seinen rechtsextremen Parteikollegen wie Herrn Berndt oder Herrn Höcke, um nur die bekanntesten zu nennen.
Dass Herr Said sich durch die Bezeichnung „Faschist“ beleidigt fühlt, bezweifle ich. Herr Said hat vielmehr schon mehrfach öffentlich angekündigt, alles zur Anzeige zu bringen, was er als Angriff oder Beleidigung definiert und verfolgt damit eine Strategie, Kritiker einzuschüchtern und zu diskreditieren.
Im Hintergrund riefen Dutzende Demonstranten „Nazis raus“ als Herr Said und ich uns begegneten, was Herrn Said ofenbar nicht beleidigte, obwohl er wußte, dass dies auch ihm galt.
Auf der Wahlparty, die Herr Said besuchte, wurden „millionenfaches Abschieben“ und „Remigration“ auf abstoßende Weise abgefeiert.
Ich habe Herrn Said mit der Bezeichnung „Faschist“ sachlich kritisiert für die Positionen, die er politisch vertritt und für die Äußerungen, die er öffentlich tätigt.
Nun hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass das Verfahren gem. § 170 II der Strafprozessordnung eingestellt wird, weil die Ermittlungen keinen Anlass zur Erhebung der Klage ergeben haben.
Eigentlich sollte Herr Said inzwischen wissen, dass es eine zulässige Meinungsäußerung ist, ihn als Faschisten zu bezeichnen. Schließlich ist es nicht das erste und nicht das zweite Mal, dass er Mitglieder unserer Wählergruppe nach öffentlichen Disputen erfolglos angezeigt hat. Dass er sich trotzdem nicht verkneifen kann, reflexartig mit völlig aussichtslosen Strafanzeigen auf kritische Meinungen zu reagieren, zeigt dass der Slogan „Zeit für freie Meinung“ nicht viel bedeutet, falls die AfD hier mal etwas zu sagen hätte.

PS: Falls jemand ähnliche Anzeigen von Herrn Said erhalten hat, geben wir gern unsere Erfahrungen weiter.