DIE aNDERE lehnt die Übernahme des Bürger*innenbegehrens gegen die Garnisonkirche ab

Unsere Fraktion hat sich entschieden, in der heutigen Sondersitzung der Stadtverordneten gegen eine Übernahme des Bürgerbegehrens durch die Stadtverordneten zu stimmen.

Übernahme des Bürger*innenbegehrens ist nur Verhinderungsstrategie

Das Bürger*innenbegehren hat alle formalen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Damit muss binnen zwei Monaten ein Bürger*innenentscheid stattfinden. Dieser entfällt nur dann, wenn die Stadtverordneten das Anliegen übernehmen.

Gleich nach der Kommunalwahl unterschrieben SPD, CDU, Bündnisgrüne und Potsdamer Demokraten/Freie Wähler aber einen Kooperationsvertrag, in dem sie sich auf eine Ablehnung des Bürgerbegehrens einigten. Zu diesem Zeitpunkt waren schon mehr als 12.000 Unterschriften zusammengekommen.

Noch in den letzten Tagen sprachen sich führende Vertreter der Rathauskooperation öffentlich gegen das Bürger*innenbegehren aus. Immer wieder versuchen Stadtverordnete dieser Fraktionen die rechtliche Legitimität in Frage zu stellen, erschweren die Terminfindung für eine Sondersitzung oder streben einen möglichst ungünstigen Termin für den Abstimmungstag an. In der Presse wurden sogar Planspiele veröffentlicht, das Bürger*innenbegehren formal anzunehmen, um sein Anliegen dann halbherzig umzusetzen und möglichst schnell abzuwürgen.

Für DIE aNDERE stellen diese Überlegungen einen Missbrauch der Zustimmungsmöglichkeit dar. Die Kommunalverfassung sieht die Möglichkeit der Übernahme von Bürgerbegehren nur zum Zwecke der Verfahrensvereinfachung aber nicht zum Schutz vor ungewünschten Abstimmungsergebnissen vor. Eine Übernahme des Anliegens bedeutet für uns, dass die Stadtverordneten die Auflösung der Garnisonkirchenstiftung zu ihrem eigenen Ziel machen müssen. Davon hat uns die Rathauskooperation nicht überzeugt.

Votum der Bevölkerung ist das stärkste Signal an die Kuratoriumsmitglieder

Immer wieder betont der Oberbürgermeister, dass die Fragestellung des Bürger*innenbegehrens ihn nur dazu verpflichtet, im Kuratorium einen Antrag auf Auflösung der Stiftung zu stellen und dass er in diesem Gremium nur eine von 12 Stimmen hat.

Gerade wenn die Auflösung der Stiftung nur auf diesem Wege und mit Zustimmung der kirchlichen Kuratoriumsmitglieder durchgesetzt werden kann, benötigt der Oberbürgermeister eine starke Unterstützung für die Diskussion im Kuratorium. Ein Votum der gesamten Bevölkerung würde die Position sicher stärker untermauern, als ein einfacher Stadtverordnetenbeschluss.

Bürger*innenbeteiligung stärken

Die große Beteiligung am Bürger*innenbegehren zeigt, dass die Bevölkerung selbst über wichtige Anliegen der Stadtentwicklung entscheiden möchte.

Eine klare Weichenstellung in einem Bürger*innenentscheid entspräche dem Selbstbild Potsdams als Bürgerkommune. Aus diesem Grund hat auch der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ empfohlen, die Forderung des Bürgerbegehrens nicht einfach zu übernehmen und ein politisches Votum der Bürgerinnen und Bürger als unersetzlich eingeschätzt.

Diese Gründe haben uns bewogen, heute gegen das von uns unterstützte Anligen des Bürger*innenbegehrens zu stimmen, um den Weg für ein echtes Plebiszit freizumachen. Wir vertrauen dem Votum der Bevölkerung mehr als den Lippenbekenntnissen und Tricksereien der Rathauskooperation.

Jenny Pöller, René Kulke und Lutz Boede

Stadtverordnete