Am Mittwoch beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Haushalt 2022. Die Redner:innen der Rathauskooperation betonten, dass der Haushalt aus den Vorjahren „durchgetragen“ werde und dass das in der Pandemie ein großer Erfolg sei. DIE aNDERE vertrat die Meinung, dass ein Durchtragen nicht reicht und dass gerade in einer Pandemielage ein Haushalt mehr Geld für soziale Beratungsangebote beinhalten und die höheren Bedarfe für Kinder und Jugendliche widerspiegeln muss. SPD, Grüne und Linke stellten aber lieber zusätzliche Mittel für Stadtkanal (150.000 Euro) und die Machbarkeitsstudie für das Garnisonkirchengrundstück (500.000 Euro) bereit.

Die Auswirkungen eines „durchgetragenen“ Haushaltes wurden unmittelbar nach der Beschlussfassung klar. Schulen und freie Träger erhielten einen Brief des Jugendamtes, in dem sie zu erheblichen Einschränkungen bei den PLuS-Projekten aufgefordert werden. So soll künftig nur noch ein Projekt pro Schule in Höhe von 5.400 Euro gefördert werden, obwohl die gülige Förderrichtlinie zwei Projekte und eine Förderhöhe von 8.000 Euro vorsieht.

Die unterrichtsergänzenden PLuS-Projekte entstehen in Kooperation von Schulen und Jugendhilfeträgern und sollen die Förderung sozialer Kompetenzen, die Demokratieerziehung sowie die Beteiligung von Schüler*innen und Eltern unterstützen. Durch seit Jahren wachsende Zahl von Schulen und Schüler*innen einerseits und die darüber hinaus in der Pandemiesituation entstandenen Mehrbedarfe ist die Zahl der beantragten Projekte stark gewachsen. Unverändert ist aber das Gesamtbudget für die PLuS-Projekte.

Besonders ärgerlich ist, dass das Jugendamt mit seinem Schreiben auch die Ergebnisse der angekündigten Evaluation der PLuS-Projekte beeinflusst, weil Schulen und Trägervereine veranlasst werden, ihre Anträge nicht mehr nach dem tatsächlichen Bedarf sondern nach dem bereitgestellten Haushaltsansatz zu stellen.

DIE aNDERE fordert die Stadt Potsdam auf, Kinder und Jugendliche in der Pandemie endlich angemessen zu unterstützen.

Platz da für neue Ideen: Grundstück zurückgeben, Rechenzentrum dauerhaft sichern!

Seit vielen Jahren setzt sich DIE aNDERE für eine städtebauliche, funktionale und architektonische Neugestaltung des Stadtraumes auf dem Grundstück der ehemaligen Garnisonkirche ein. Unsere Fraktion hat 2020 den Vorschlag des Oberbürgermeisters (20/SVV/0295) unterstützt, in einem mehrstufigen und ergebnisoffenen Verfahren einen tragfähigen Kompromiss zu versuchen.

Die nun vorgelegten konzeptionellen Ideen zeigen, dass es gelungen ist, Bewegung in die Debatte zu bringen. Insbesondere freuen wir uns, dass der dauerhafte Erhalt des Rechenzentrums am Standort möglich wird und dass sich die Stiftung Garnisonkirche Potsdam vom Aufbau des Kirchenschiffes verabschiedet hat.

Im weiteren Verfahren sind für uns folgende Punkte von zentraler Bedeutung:

1. Die Beschlüsse der SVV, keine städtischen Mittel für den Aufbau der Garnisonkirche zu verwenden, müssen konsequent eingehalten werden.

2. Das Rechenzentrum muss dauerhaft gesichert und dafür zukunftsfähig saniert werden.

3. Damit diese Punkte umgesetzt werden, lehnen wir die angestrebte Überlassung von Grundstücksteilen im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages ab.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat der Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) das Grundstück bis 2030 überlassen, damit die Stiftung dort Turm und Schiff der Garnisonkirche rekonstruieren kann. Da diese nunmehr den Aufbau des Kirchenschiffes aufgegeben hat, sollten zumindest die Grundstücksteile, die nicht den Aufbau des Turmes betreffen, schnell an die Stadt zurückübertragen werden. Eine zeitweise Überlassung des Grundstückes im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages ist für uns ausgeschlossen. Der Zahlung eines Pachtzinses widerspräche auch zahlreichen Beschlüssen der SVV, keine städtischen Mittel für den Aufbau der Garnisonkirche zu verwenden.

4. Über Bebauung und Nutzung der Grundstücke und Räumlichkeiten außerhalb des Turmes entscheidet ausschließlich die Stadtverordnetenversammlung.

5. Der B-Plan Nr. 1 soll schnell an die neuen Planungsziele (Erhalt des RZ, bauliche Ergänzungen für zusätzliche kommunale Bedarfe, Verzicht auf Kirchenschiff) angepasst werden.

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