DIE aNDERE fordert Klarheit in der Führerscheinstelle
In den vergangenen Monaten berichtete die Presse wiederholt über einen handfesten Skandal in der Potsdamer Führerscheinstelle: Im Rahmen des Antrages auf Erteilung eines Schwerbehinderten-Parkausweises und beim Zwangsumtausch von Führerscheinen forderte die Stadt von 125 Bürgerinnen und Bürgern den Nachweis der Fahreignung – wie sich herausgestellt hat: ohne jede Rechtsgrundlage. Dies wurde im Rahmen der Fachaufsicht auch durch das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes bemängelt, so die Märkische Allgemeine Zeitung in Ihrer Ausgabe vom 15.03.2024.
Die Äußerungen der Beigeordneten Brigitte Meier und des zuständigen Fachbereichsleiters Dr. Karsten Lauber in den verschiedenen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung weichen hierbei erheblich von der Medienberichterstattung ab. Daher haben wir in zwei Kleinen Anfragen (Drucksachen 24/SVV/0338 und 24/SVV/0339) neun Fragen an die Stadt gestellt:
- Seit wann sind a) dem Oberbürgermeister und b) der zuständigen Beigeordneten die im o.g. Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) benannten „offiziellen Rügen“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) aus dem Frühjahr und Juni 2023 bekannt?
- Welche Folgen hatten diese Schreiben für das (rechtswidrige) Handeln der Verwaltung?
- Wann wurden die eingeleiteten und vom Ministerium gerügten Verfahren eingestellt?
- Falls es eine offizielle Beanstandung der Praxis der Potsdamer Führerscheinstelle im Rahmen einer Rechtsaufsicht gab, wann ist diese in der Stadtverwaltung eingegangen und wann erlangten a) der Oberbürgermeister und b) die zuständige Beigeordnete Kenntnis davon?
- Wie viele weitere Verfahren wurden auf wessen Veranlassung im Nachgang der Telefonkonferenz mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) am 19. April 2023 zum Nachteil von Schwerbehinderten – sei es im Rahmen der Beantragung eines Parkausweises oder eines Führerscheinumtausches – eingeleitet?
- Wurde den Personen, die ihren Führerschein „freiwillig“ abgegeben haben, im Vorfeld als Rechtsfolge einer Handlung oder eines Unterlassens schriftlich ein Zwangsgeld angedroht?
- Warum erstattet die Stadt nicht in allen Fällen, bei denen die Rechtsgrundlage für eine Überprüfung der Fahreignung nie vorlag, die entstandenen Kosten unbürokratisch und freiwillig zurück?
- Wer hat das „Entschuldigungsschreiben“ der Landeshauptstadt Potsdam an die Betroffenen inhaltlich zu verantworten?
- Wird es hierzu ein weiteres Schreiben in einer angemessenen Sprache mit einer expliziten Bitte um Entschuldigung an die Betroffenen geben?