Besonders gravierend sind folgende Veränderungen:

  1. Bäume sollen künftig nicht mehr ab einem Stammumfang von 30 cm, sondern erst ab 60 cm überhaupt geschützt sein.
  2. Die Baumschutzverordnung gilt nicht mehr für Bäume, die in öffentlichen Parkanlagen, innerhalb von Gartendenkmalen oder auf Friedhöfen wachsen.
  3. Auch Bäume, die dichter als 3 Meter zu Wohngebäuden stehen, sind schutzlos.

Alle diese Bäume sollen künftig ohne Antrag und Genehmigung gefällt werden, ohne dass eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung verlangt wird. Nach unserer Einschätzung wird allein durch diese Neuregelungen die Zahl der geschützten Bäume mehr als halbiert.

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